In Deutschland ist die Einsichtnahme in das Melderegister, das die Meldeadressen von Personen enthält, in der Regel nur bestimmten Personen und Institutionen gestattet. Privatpersonen können nicht einfach die Meldeadresse einer anderen Person erfragen, ohne einen triftigen Grund anzugeben. Typische Gründe, die anerkannt werden, sind beispielsweise rechtliche Angelegenheiten, wie die Zustellung von Dokumenten oder die Wahrnehmung von Ansprüchen. In vielen Fällen muss man auch nachweisen, dass man ein berechtigtes Interesse hat. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und Kommune variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Meldebehörde zu informieren.