Ja, eine Nachlasspflegerin kann einen Erbschein beantragen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Nachlasspflegerin ist vom Nachlassgericht bestellt und vertritt die unbekannten oder un... [mehr]
Ja, wenn die Erbfolge unklar ist, können mehrere Personen einen Erbschein beantragen. In einem solchen Fall wird der Erbschein in der Regel auf Grundlage der vorgelegten Beweise und der gesetzlichen Erbfolge erteilt. Es kann auch notwendig sein, dass die Antragsteller ihre Ansprüche darlegen und gegebenenfalls eine Einigung untereinander erzielen müssen. In komplizierten Fällen kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Ja, eine Nachlasspflegerin kann einen Erbschein beantragen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Nachlasspflegerin ist vom Nachlassgericht bestellt und vertritt die unbekannten oder un... [mehr]