Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
Ja, wenn die Erbfolge unklar ist, können mehrere Personen einen Erbschein beantragen. In einem solchen Fall wird der Erbschein in der Regel auf Grundlage der vorgelegten Beweise und der gesetzlichen Erbfolge erteilt. Es kann auch notwendig sein, dass die Antragsteller ihre Ansprüche darlegen und gegebenenfalls eine Einigung untereinander erzielen müssen. In komplizierten Fällen kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
Ob für die Veräußerung eines durch Erbfolge erlangten Miteigentumsanteils an einer Immobilie die Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 BGB erforderlich ist, hängt davon ab, ob... [mehr]