Welche Maßnahmen darf ein Sicherheitsmitarbeiter bei einer vorläufigen Festnahme ergreifen?

Antwort

Ein Sicherheitsmitarbeiter darf bei einer vorläufigen Festnahme bestimmte Maßnahmen ergreifen, die sich im Rahmen der sogenannten "Jedermannsrechte" nach § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) bewegen. Diese Rechte gelten für jeden Bürger, nicht nur für Sicherheitsmitarbeiter. Hier sind die wesentlichen Maßnahmen: 1. **Festhalten der Person**: Der Sicherheitsmitarbeiter darf die Person festhalten, um sie an der Flucht zu hindern. 2. **Durchsuchung**: Eine Durchsuchung der Person ist erlaubt, um sicherzustellen, dass keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden. 3. **Überwältigung**: Wenn die Person Widerstand leistet, darf der Sicherheitsmitarbeiter angemessene Gewalt anwenden, um die Person zu überwältigen. 4. **Übergabe an die Polizei**: Der Sicherheitsmitarbeiter muss die festgehaltene Person unverzüglich der Polizei übergeben. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und nur so viel Gewalt angewendet wird, wie unbedingt notwendig ist. Sicherheitsmitarbeiter sollten zudem immer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handeln und sich ihrer eigenen Grenzen bewusst sein.

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