Das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten in Deutschland bezieht sich auf die Befugnis Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen, bevor sie in Kraft treten. Der Bundespräsident hat das Recht, ein Gesetz nicht zu unterzeichnen, wenn er der Meinung ist, dass es verfassungswid ist. In diesem Fall kann er das Gesetz an den Bundesverfassungsgericht weiterleiten, um eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit zu beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Bundespräsident in der Regel eine eher repräsentative Rolle hat und die Ausübung des materiellen Prüfungsrechts in der Praxis selten vorkommt. Die Entscheidung, ein Gesetz nicht zu unterzeichnen, wird in der Regel gut überlegt getroffen, da sie politische Konsequenzen haben kann.