Wo steht, dass man in SH Marder fangen darf?

Antwort

In Schleswig-Holstein (SH) regelt das Landesjagdgesetz, wer Marder fangen darf. Gemäß § 1 des Landesjagdgesetzes (LJagdG SH) sind Marder jagdbare Tiere. Das bedeutet, dass das Fangen von Mardern grundsätzlich dem Jagdrecht unterliegt und nur von Personen mit einem Jagdschein durchgeführt werden darf. Weitere Informationen findest du im Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein: [Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true).

Kategorie: Recht Tags: SH Marder Fangen
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