Ist das Mahnverfahren geeignet, wenn nach Ausfall einer Messe die vorab gezahlte Standmiete nicht zurückerstattet wurde?

Antwort

Ja, das Mahnverfahren kann in deinem Fall grundsätzlich passen. Wenn du die Standmiete für einen Messestand im Voraus bezahlt hast, die Messe aber ausgefallen ist und dir die Standgebühr nicht zurückgezahlt wurde, hast du einen Rückzahlungsanspruch gegen den Veranstalter. Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur schnellen und kostengünstigen Durchsetzung von Geldforderungen. Voraussetzungen für das Mahnverfahren: - Es muss sich um eine fällige Geldforderung handeln (hier: Rückzahlung der Standmiete). - Die Forderung darf nicht offensichtlich streitig sein (wenn der Veranstalter die Rückzahlung ohne rechtlichen Grund verweigert). - Es darf keine Gegenleistung mehr ausstehen (die Messe fand nicht statt, also keine Leistung des Veranstalters). Beachte: Wenn der Veranstalter Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, musst du deine Forderung in einem normalen Gerichtsverfahren weiterverfolgen. Prüfe auch, ob in den Vertragsbedingungen besondere Regelungen für den Ausfall der Messe stehen. Weitere Informationen zum Mahnverfahren findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/verbraucher/mahnverfahren/mahnverfahren_node.html).

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