Bis zum heutigen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine bekannten, bereits in Kraft getretenen oder verbindlich beschlossenen Änderungen zur Rechtsanwaltsvergütung im Mahnverfahren, die expl... [mehr]
Ein Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geld. Hier ist eine Kurzfassung des Ablaufs: 1. **Antrag stellen**: Der Gläubiger stellt einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht. Dies kann oft online oder schriftlich erfolgen. 2. **Mahnbescheid**: Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. 3. **Reaktion des Schuldners**: - **Keine Reaktion**: Reagiert der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. - **Widerspruch**: Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird das Verfahren in ein normales Klageverfahren überführt. 4. **Vollstreckungsbescheid**: Wird der Vollstreckungsbescheid erlassen und zugestellt, hat der Schuldner erneut zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. 5. **Zwangsvollstreckung**: Erfolgt kein Einspruch, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten, um die Forderung durchzusetzen. Weitere Informationen und Formulare sind oft auf den Webseiten der jeweiligen Mahngerichte zu finden.
Bis zum heutigen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine bekannten, bereits in Kraft getretenen oder verbindlich beschlossenen Änderungen zur Rechtsanwaltsvergütung im Mahnverfahren, die expl... [mehr]