Ein Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geld. Hier ist eine Kurzfassung des Ablaufs: 1. **Antrag stellen**: Der Gläubiger stellt einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht. Dies kann oft online oder schriftlich erfolgen. 2. **Mahnbescheid**: Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. 3. **Reaktion des Schuldners**: - **Keine Reaktion**: Reagiert der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. - **Widerspruch**: Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird das Verfahren in ein normales Klageverfahren überführt. 4. **Vollstreckungsbescheid**: Wird der Vollstreckungsbescheid erlassen und zugestellt, hat der Schuldner erneut zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. 5. **Zwangsvollstreckung**: Erfolgt kein Einspruch, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten, um die Forderung durchzusetzen. Weitere Informationen und Formulare sind oft auf den Webseiten der jeweiligen Mahngerichte zu finden.