Ja, die Landwirtschaftliche Krankenkasse kann unter bestimmten Umständen Zwangsmaßnahmen ergreifen, wenn Beitragsschulden bestehen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung von Grundstücken anzuordnen. Dies geschieht in der Regel, wenn die Schulden nicht beglichen werden und andere Maßnahmen zur Eintreibung der Beiträge erfolglos bleiben. Es ist wichtig, sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu klären.