Wann ist Lärm in Hechingen verboten und wann gilt Ruhezeit?

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In Hechingen gelten – wie in den meisten Städten in Baden-Württemberg – die allgemeinen gesetzlichen Ruhezeiten. Diese orientieren sich an den Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes Baden-Württemberg sowie an örtlichen Polizeiverordnungen. **Allgemeine Ruhezeiten in Hechingen:** - **Nachtruhe:** 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr - **Mittagsruhe:** In vielen Wohngebieten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (bitte ggf. Hausordnung oder örtliche Regelungen prüfen) - **Ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen:** An diesen Tagen sind lärmintensive Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. **Was ist während der Ruhezeiten verboten?** - Lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Bohren, Hämmern) - Laute Musik oder Feiern - Der Betrieb von lauten Maschinen und Geräten im Freien **Besonderheiten:** - Für bestimmte Geräte wie Rasenmäher, Laubbläser etc. gelten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) zusätzliche Einschränkungen: Diese dürfen werktags meist nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr betrieben werden. - In Mehrfamilienhäusern können durch die Hausordnung zusätzliche oder abweichende Ruhezeiten festgelegt sein. **Weitere Informationen:** - [Stadt Hechingen – Ordnungsamt](https://www.hechingen.de/de/Rathaus-Buergerservice/Verwaltung/Organisationseinheiten/Ordnungsamt) - [Landesimmissionsschutzgesetz Baden-Württemberg](https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-ImSchGBW2005V6P10) Für konkrete Einzelfälle empfiehlt sich ein Blick in die örtliche Polizeiverordnung oder eine Nachfrage beim Ordnungsamt der Stadt Hechingen.

Kategorie: Recht Tags: Lärm Hechingen Ruhezeiten

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