In Ehingen (Donau) gelten wie in vielen Städten in Baden-Württemberg die Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Baden-Württemberg (LImSchG) sowie die örtliche Polizeiverord...
Ein Einzug in eine Wohnung gilt grundsätzlich **nicht** als ausreichender Grund, um lärmverursachende Arbeiten über die in der Hausordnung festgelegten Zeiten hinaus durchzuführen. Die Hausordnung und die darin geregelten Ruhezeiten sind für alle Mieter verbindlich und dienen dem Schutz der Nachbarschaft vor unzumutbarem Lärm. Auch bei einem Umzug oder Einzug müssen die festgelegten Ruhezeiten (z. B. Mittagsruhe, Nachtruhe, Sonn- und Feiertagsruhe) eingehalten werden. Ausnahmen sind nur in sehr seltenen Fällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters oder aller betroffenen Nachbarn möglich. Werden die Ruhezeiten nicht eingehalten, können Nachbarn sich beim Vermieter oder der Hausverwaltung beschweren. Wiederholte Verstöße können sogar zu einer Abmahnung oder im Extremfall zu einer Kündigung führen. **Fazit:** Auch beim Einzug müssen die in der Hausordnung festgelegten Zeiten für lärmverursachende Arbeiten eingehalten werden. Ein Umzug rechtfertigt keine Ausnahme.
In Ehingen (Donau) gelten wie in vielen Städten in Baden-Württemberg die Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Baden-Württemberg (LImSchG) sowie die örtliche Polizeiverord...