Welche Kündigungsfristen gelten im TV-L?

Antwort

Die Kündigungsfristen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) variieren je nach Dauer der Beschäftigung. Hier sind die allgemeinen Fristen: 1. Während der Probezeit: Zwei Wochen zum Monatsende. 2. Nach der Probezeit: - Bis zu einem Jahr Beschäftigungsdauer: Ein Monat zum Monatsende. - Nach einem Jahr bis zu fünf Jahren Beschäftigungsdauer: Sechs Wochen zum Quartalsende. - Nach fünf Jahren bis zu acht Jahren Beschäftigungsdauer: Drei Monate zum Quartalsende. - Nach acht Jahren bis zu zehn Jahren Beschäftigungsdauer: Vier Monate zum Quartalsende. - Nach zehn Jahren bis zu zwölf Jahren Beschäftigungsdauer: Fünf Monate zum Quartalsende. - Nach mehr als zwölf Jahren Beschäftigungsdauer: Sechs Monate zum Quartalsende. Diese Fristen gelten für ordentliche Kündigungen. Außerordentliche Kündigungen sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich. Es ist ratsam, den genauen Wortlaut des TV-L zu konsultieren oder sich bei der Personalabteilung zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Details berücksichtigt werden.

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