Ist eine nicht beherrschbare Komplikation bei notfallmedizinischer Tätigkeit, die zum Tod des Patienten führt, ein Kunstfehler?

Antwort

Ein Kunstfehler im rechtlichen Sinn liegt vor, wenn ein Arzt oder medizinisches Personal gegen die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft verstößt und dadurch einen Schaden verursacht. Eine nicht beherrschbare Komplikation, die trotz korrekter und sorgfältiger Behandlung auftritt und zum Tod des Patienten führt, ist in der Regel kein Kunstfehler. Entscheidend ist, ob die medizinische Maßnahme nach den aktuellen Standards und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wurde. Wenn dies der Fall ist, handelt es sich um eine tragische, aber nicht vermeidbare Komplikation und nicht um einen Kunstfehler.

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