Kunde will Ware zurückgeben, die er vor 2 Jahren gekauft hat. Was tun?

Antwort

In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen für Rückgaben und Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist haftet der Verkäufer für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Wenn der Kunde die Ware vor genau zwei Jahren gekauft hat, könnte die Frist möglicherweise noch nicht abgelaufen sein, je nach genauem Kaufdatum. Es ist wichtig, die folgenden Schritte zu prüfen: 1. **Kaufdatum überprüfen**: Stelle sicher, dass das Kaufdatum tatsächlich innerhalb der letzten zwei Jahre liegt. 2. **Mangelhaftigkeit prüfen**: Überprüfe, ob die Ware tatsächlich einen Mangel aufweist, der bereits beim Kauf vorhanden war. 3. **Beweislast**: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Danach muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. 4. **Rückgaberecht**: Prüfe, ob es zusätzliche vertragliche Rückgaberechte oder Kulanzregelungen gibt, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Falls die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und keine vertraglichen Rückgaberechte bestehen, besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme der Ware. Es kann jedoch aus Kulanzgründen eine Lösung angeboten werden, wie z.B. ein Gutschein oder eine Reparatur.

Kategorie: Recht Tags: Rückgabe Ware Kauf
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