Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beträgt die Kündigungsfrist nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als zwei Jahren in der Regel sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Nach vier Jahren bleibt diese Frist unverändert. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder in den jeweiligen Tarifverträgen zu überprüfen, da es auch abweichende Regelungen geben kann.