In der Kritis-Verordnung oder im Kritis-Dachgesetz zu Dienstleistern aus dem nichteuropäischen Wirtschaftsraum.

Antwort

In der Kritis-Verordnung und im Kritis-Dachgesetz wird der Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland geregelt. Dienstleister aus dem nichteuropäischen Wirtschaftsraum können in diesem Kontext relevant sein, insbesondere wenn sie Dienstleistungen für kritische Infrastrukturen erbringen. Die Regelungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass auch solche Dienstleister bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Integrität und Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten. Es wird darauf geachtet, dass diese Dienstleister nicht nur den deutschen, sondern auch den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Konkret wird in den Vorschriften darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl von Dienstleistern auch deren Herkunft und die damit verbundenen Risiken berücksichtigt werden müssen. Dies kann beispielsweise durch Sicherheitsüberprüfungen oder durch vertragliche Regelungen geschehen, die sicherstellen, dass die Dienstleister die erforderlichen Sicherheitsstandards einhalten. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen ist es ratsam, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen direkt zu konsultieren.

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