Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache und flexible Rechtsform für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland. Hier sind die wesentlichen Kriterien für eine GbR: 1. **Gesellschaftsvertrag**: Ein formfreier Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, der die Gründung der GbR regelt. Dieser kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, schriftlich ist jedoch empfehlenswert. 2. **Gemeinsamer Zweck**: Die Gesellschafter müssen sich auf einen gemeinsamen Zweck einigen, den sie gemeinsam verfolgen wollen. 3. **Beitragspflicht**: Jeder Gesellschafter muss einen Beitrag leisten, der in Form von Geld, Sachleistungen oder Dienstleistungen erbracht werden kann. 4. **Geschäftsführung und Vertretung**: In der Regel sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR berechtigt und verpflichtet, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt etwas anderes. 5. **Haftung**: Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR. 6. **Gewinn- und Verlustverteilung**: Der Gewinn und Verlust wird in der Regel nach Köpfen verteilt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine andere Regelung vor. 7. **Keine Eintragung ins Handelsregister**: Eine GbR muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, es sei denn, sie betreibt ein Handelsgewerbe und überschreitet bestimmte Umsatzgrenzen. Weitere Informationen zur GbR findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: [BMWK - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gesellschaft-buergerlichen-rechts.html).