Bei einer erpresserischen Entführung (nach deutschem Strafrecht § 239a StGB) ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Innerhalb der Polizei übernimmt jedoch in der Regel die K... [mehr]
In Brandenburg ist die Kriminalpolizei grundsätzlich für die Bearbeitung von Straftaten zuständig, bei denen ein besonderer Ermittlungsaufwand, spezielle Fachkenntnisse oder kriminaltechnische Maßnahmen erforderlich sind. Bei einfachen Kriminalitätsformen wie Diebstahl und Einbruch übernimmt jedoch in der Regel zunächst der polizeiliche Einzeldienst (Schutzpolizei) die Aufnahme und Bearbeitung der Fälle. Die Kriminalpolizei wird in Brandenburg meist dann tätig, wenn: - es sich um schwerwiegende oder besonders gelagerte Fälle handelt (z. B. Serien, erheblicher Schaden, besondere Tatbegehungsweise), - ein Anfangsverdacht auf organisierte Kriminalität besteht, - spezielle Ermittlungsmaßnahmen oder kriminaltechnische Untersuchungen notwendig sind. Bei einfachen Diebstählen oder Einbrüchen ohne besondere Umstände bleibt die Bearbeitung häufig bei der Schutzpolizei. Die Kriminalpolizei kann jedoch unterstützend hinzugezogen werden, etwa bei der Spurensicherung oder wenn sich im Verlauf der Ermittlungen Hinweise auf eine größere Tätergruppe oder eine Serie ergeben. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Polizei Brandenburg: https://polizei.brandenburg.de/
Bei einer erpresserischen Entführung (nach deutschem Strafrecht § 239a StGB) ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Innerhalb der Polizei übernimmt jedoch in der Regel die K... [mehr]