Welche Kosten entstehen bei einem Verkehrsunfall mit 2/3 gegnerischer und 1/3 eigener Schuld, wenn die Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung greift?

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Wenn bei einem Verkehrsunfall die Schuldverteilung so ist, dass der Unfallgegner zu 2/3 und du zu 1/3 schuld bist, sieht die Kostenverteilung in der Regel so aus: **1. Schaden am eigenen Fahrzeug:** - Deine Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden an deinem Auto, abzüglich der Selbstbeteiligung. - Da du nur zu 1/3 schuld bist, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung 2/3 deines Schadens übernehmen. **2. Selbstbeteiligung:** - Die Selbstbeteiligung (500 EUR) zahlst du zunächst an deine Vollkaskoversicherung. - Von der gegnerischen Versicherung bekommst du 2/3 der Selbstbeteiligung zurück, weil der Gegner zu 2/3 schuld ist. **Rechnung:** - Selbstbeteiligung: 500 EUR - Erstattung durch gegnerische Versicherung: 2/3 von 500 EUR = ca. 333 EUR **Dein Eigenanteil:** - 500 EUR (Selbstbeteiligung) – 333 EUR (Erstattung) = **167 EUR** **Zusätzliche Hinweise:** - Falls du einen Schadenfreiheitsrabatt verlierst, können langfristig höhere Versicherungsbeiträge entstehen. - Eventuelle weitere Kosten (z. B. Wertminderung, Gutachterkosten) können je nach Fall auch anteilig übernommen werden. **Fazit:** Du zahlst effektiv etwa **167 EUR** (1/3 der Selbstbeteiligung), sofern keine weiteren Kosten anfallen und die Versicherungen wie beschrieben regulieren.

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