Ja. Wenn du eine Selbstbeteiligung zahlst, hast du in der Praxis Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung oder Rechnung über genau diesen Eigenanteil. Ohne Beleg kannst du weder prüfen,...
Welche Kosten entstehen bei einem Verkehrsunfall mit 2/3 gegnerischer und 1/3 eigener Schuld, wenn die Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung greift?
Antwort vomWenn bei einem Verkehrsunfall die Schuldverteilung so ist, dass der Unfallgegner zu 2/3 und du zu 1/3 schuld bist, sieht die Kostenverteilung in der Regel so aus: **1. Schaden am eigenen Fahrzeug:** - Deine Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden an deinem Auto, abzüglich der Selbstbeteiligung. - Da du nur zu 1/3 schuld bist, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung 2/3 deines Schadens übernehmen. **2. Selbstbeteiligung:** - Die Selbstbeteiligung (500 EUR) zahlst du zunächst an deine Vollkaskoversicherung. - Von der gegnerischen Versicherung bekommst du 2/3 der Selbstbeteiligung zurück, weil der Gegner zu 2/3 schuld ist. **Rechnung:** - Selbstbeteiligung: 500 EUR - Erstattung durch gegnerische Versicherung: 2/3 von 500 EUR = ca. 333 EUR **Dein Eigenanteil:** - 500 EUR (Selbstbeteiligung) – 333 EUR (Erstattung) = **167 EUR** **Zusätzliche Hinweise:** - Falls du einen Schadenfreiheitsrabatt verlierst, können langfristig höhere Versicherungsbeiträge entstehen. - Eventuelle weitere Kosten (z. B. Wertminderung, Gutachterkosten) können je nach Fall auch anteilig übernommen werden. **Fazit:** Du zahlst effektiv etwa **167 EUR** (1/3 der Selbstbeteiligung), sofern keine weiteren Kosten anfallen und die Versicherungen wie beschrieben regulieren.