Ob die Vermietung von Räumen eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) an einen Apotheker, der das MVZ versorgt, als Korruption zu werten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich könnte dies als problematisch angesehen werden, wenn dadurch ein Interessenkonflikt entsteht oder wenn die Vermietung nicht zu marktüblichen Konditionen erfolgt. In Deutschland gibt es strenge Regelungen zur Vermeidung von Korruption im Gesundheitswesen, insbesondere im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Ärzten, Apothekern und anderen Gesundheitsdienstleistern. Wenn die Vermietung der Räume dazu führt, dass der Apotheker unzulässige Vorteile erhält oder die medizinische Versorgung beeinträchtigt wird, könnte dies als korruptes Verhalten gewertet werden. Es wäre ratsam, die spezifischen Umstände und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, um eine fundierte Einschätzung abzugeben. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.