Ja, Körperschaften des öffentlichen Rechts sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und haben in der Regel Mitglieder. Sie können auch Gebietskörperschaften sein. Gebietskörperschaften sind spezielle Arten von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich durch ihre territoriale Zuständigkeit auszeichnen. Beispiele für Gebietskörperschaften sind Gemeinden, Landkreise und Bundesländer.