Ein Plagiat liegt vor, wenn fremde geistige Leistungen – wie Texte, Ideen, Bilder, Musik oder Forschungsergebnisse – ganz oder teilweise übernommen und als eigene ausgegeben werden, o... [mehr]
Wenn eine notarielle Generalvollmacht verloren gegangen ist, gibt es in der Regel folgende Möglichkeiten, eine Kopie oder eine neue Ausfertigung zu erhalten: 1. **Kontaktaufnahme mit dem beurkundenden Notar**: Notare sind verpflichtet, Abschriften und Ausfertigungen von Urkunden, die sie erstellt haben, für eine bestimmte Zeit (meist 30 Jahre) aufzubewahren. Du kannst dich direkt an den Notar wenden, der die Generalvollmacht erstellt hat. Dort kannst du eine neue Ausfertigung oder beglaubigte Kopie beantragen. Dafür musst du in der Regel nachweisen, dass du berechtigt bist, die Vollmacht zu erhalten (z.B. als Vollmachtgeber oder Bevollmächtigter). 2. **Notarkammer oder Urkundenrolle**: Falls der Notar nicht mehr auffindbar ist (z.B. Ruhestand), kann die zuständige Notarkammer oder das Amtsgericht weiterhelfen. Dort werden oft die Urkundenrollen verwahrt oder es kann Auskunft über den Verbleib der Urkunde gegeben werden. 3. **Kosten**: Für die Ausstellung einer neuen Ausfertigung oder Kopie fallen in der Regel Gebühren an. **Wichtig:** Eine einfache Kopie (z.B. eine unbeglaubigte Fotokopie) reicht in vielen Fällen nicht aus, da Behörden und Banken meist eine beglaubigte Ausfertigung verlangen. **Tipp:** Halte immer fest, bei welchem Notar die Vollmacht erstellt wurde und notiere dir das Datum und die Urkundennummer. Das erleichtert die spätere Suche erheblich. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/). **Fazit:** Wende dich an den Notar, der die Generalvollmacht erstellt hat, um eine neue Ausfertigung oder beglaubigte Kopie zu erhalten.
Ein Plagiat liegt vor, wenn fremde geistige Leistungen – wie Texte, Ideen, Bilder, Musik oder Forschungsergebnisse – ganz oder teilweise übernommen und als eigene ausgegeben werden, o... [mehr]