Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Wenn eine notarielle Generalvollmacht verloren gegangen ist, gibt es in der Regel folgende Möglichkeiten, eine Kopie oder eine neue Ausfertigung zu erhalten: 1. **Kontaktaufnahme mit dem beurkundenden Notar**: Notare sind verpflichtet, Abschriften und Ausfertigungen von Urkunden, die sie erstellt haben, für eine bestimmte Zeit (meist 30 Jahre) aufzubewahren. Du kannst dich direkt an den Notar wenden, der die Generalvollmacht erstellt hat. Dort kannst du eine neue Ausfertigung oder beglaubigte Kopie beantragen. Dafür musst du in der Regel nachweisen, dass du berechtigt bist, die Vollmacht zu erhalten (z.B. als Vollmachtgeber oder Bevollmächtigter). 2. **Notarkammer oder Urkundenrolle**: Falls der Notar nicht mehr auffindbar ist (z.B. Ruhestand), kann die zuständige Notarkammer oder das Amtsgericht weiterhelfen. Dort werden oft die Urkundenrollen verwahrt oder es kann Auskunft über den Verbleib der Urkunde gegeben werden. 3. **Kosten**: Für die Ausstellung einer neuen Ausfertigung oder Kopie fallen in der Regel Gebühren an. **Wichtig:** Eine einfache Kopie (z.B. eine unbeglaubigte Fotokopie) reicht in vielen Fällen nicht aus, da Behörden und Banken meist eine beglaubigte Ausfertigung verlangen. **Tipp:** Halte immer fest, bei welchem Notar die Vollmacht erstellt wurde und notiere dir das Datum und die Urkundennummer. Das erleichtert die spätere Suche erheblich. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/). **Fazit:** Wende dich an den Notar, der die Generalvollmacht erstellt hat, um eine neue Ausfertigung oder beglaubigte Kopie zu erhalten.
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]
Die Verjährung einer Forderung aus einer notariellen Leistung richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs... [mehr]
Wenn du eine Generalvollmacht verloren hast, solltest du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Informiere die bevollmächtigte Person:** Teile der Person, der du die Vollmacht erteilt hast,... [mehr]