Wie erhält man eine Kopie des DEKRA-Unfallgutachtens, das von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde?

Antwort

Wenn die Staatsanwaltschaft ein unfallanalytisches Gutachten bei der DEKRA in Auftrag gibt, ist dieses Gutachten Teil der Ermittlungsakte. Als Privatperson erhältst du nicht automatisch eine Kopie. Es gibt aber folgende Möglichkeiten, an das Gutachten zu kommen: **1. Beteiligung am Verfahren:** Bist du Beschuldigter, Geschädigter oder sonst Beteiligter im Ermittlungsverfahren, hast du in der Regel ein Recht auf Akteneinsicht (§ 147 StPO für Beschuldigte, § 406e StPO für Verletzte). - **Beschuldigter:** Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und dir das Gutachten zur Verfügung stellen. - **Geschädigter/Opfer:** Auch hier kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen. **2. Akteneinsicht beantragen:** Du selbst bekommst als Privatperson meist keine direkte Akteneinsicht, sondern musst dies über einen Anwalt machen lassen. Der Anwalt kann dann das Gutachten einsehen und dir eine Kopie davon anfertigen. **3. Nach Abschluss des Verfahrens:** Wird das Verfahren eingestellt oder abgeschlossen, kannst du als Beteiligter unter Umständen Akteneinsicht beantragen. Auch hier empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt. **Wichtige Hinweise:** - Ohne berechtigtes Interesse (z.B. als unbeteiligter Dritter) bekommst du keine Einsicht. - Die DEKRA selbst gibt das Gutachten nicht an Privatpersonen heraus, sondern nur an die Staatsanwaltschaft. **Fazit:** Der übliche Weg führt über einen Anwalt, der für dich Akteneinsicht beantragt und das Gutachten aus der Ermittlungsakte kopiert. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [DEKRA](https://www.dekra.de/de/unfallgutachten/) oder bei [dejure.org zum Thema Akteneinsicht](https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html).

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