Ein Kooperationsvertrag zwischen einem Krankenhaus und einer Pflegeschule regelt die Zusammenarbeit und die gegenseitigen Verpflichtungen beider Parteien. Die rechtlichen Grundlagen für einen solchen Vertrag umfassen in der Regel folgende Aspekte: 1. **Vertragsparteien**: Klare Benennung der beteiligten Institutionen und ihrer Vertreter. 2. **Zweck der Kooperation**: Definition der Ziele und des Umfangs der Zusammenarbeit, z.B. praktische Ausbildung von Pflegeschülern im Krankenhaus. 3. **Rechtsgrundlagen**: Bezugnahme auf relevante Gesetze und Verordnungen, wie z.B. das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV). 4. **Vertragsdauer und Kündigung**: Festlegung der Laufzeit des Vertrags und der Bedingungen für eine Kündigung. 5. **Pflichten der Pflegeschule**: Beschreibung der Aufgaben der Pflegeschule, z.B. Bereitstellung von Lehrmaterialien und Betreuung der Schüler. 6. **Pflichten des Krankenhauses**: Beschreibung der Aufgaben des Krankenhauses, z.B. Bereitstellung von Praxisplätzen und Anleitung durch qualifiziertes Personal. 7. **Versicherung und Haftung**: Regelungen zur Haftung und Versicherung der Pflegeschüler während der praktischen Ausbildung. 8. **Datenschutz**: Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 9. **Vergütung und Kosten**: Regelungen zur finanziellen Abwicklung, falls zutreffend. 10. **Schlussbestimmungen**: Weitere allgemeine Vertragsklauseln, wie z.B. Gerichtsstand und salvatorische Klausel. Es ist ratsam, den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.