Im Rahmen der Rechtswissenschaften bedeutet "kontradiktorisch" ein Verfahren, bei dem beide Parteien eines Rechtsstreits die Möglichkeit haben, ihre Argumente und Beweise vorzutragen und zu widerlegen. Es handelt sich um ein Grundprinzip des fairen Verfahrens, das sicherstellt, dass jede Partei gehört wird und die Gelegenheit hat, auf die Argumente der Gegenseite zu reagieren. Dieses Prinzip ist in vielen Rechtssystemen verankert und dient der Wahrung der Rechte der Parteien sowie der Ermittlung der Wahrheit.