Wenn eine Jugendeinrichtung davon weiß, dass du Ibogaïn gegen deine Sucht einnimmst und nichts dagegen unternimmt, obwohl sie eine Aufsichtspflicht hat, können verschiedene rechtliche und organisatorische Konsequenzen drohen: 1. **Verletzung der Aufsichtspflicht:** Jugendeinrichtungen haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen (§ 832 BGB). Wenn sie von einer potenziell gefährlichen oder nicht zugelassenen Substanz wie Ibogaïn wissen und nicht eingreifen, kann das als Verletzung dieser Pflicht gewertet werden. 2. **Strafrechtliche Konsequenzen:** Kommt es zu gesundheitlichen Schäden oder gar zum Tod, kann dies strafrechtliche Folgen für die verantwortlichen Personen haben (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen). 3. **Zivilrechtliche Haftung:** Die Einrichtung oder einzelne Mitarbeitende können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, etwa für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen. 4. **Aufsichtsrechtliche Maßnahmen:** Das Jugendamt oder andere Aufsichtsbehörden können Maßnahmen gegen die Einrichtung ergreifen, z.B. Auflagen, Bußgelder oder im Extremfall die Schließung der Einrichtung. 5. **Verlust der Betriebserlaubnis:** Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die Betriebserlaubnis entzogen werden. **Wichtig:** Ibogaïn ist in Deutschland nicht als Medikament zugelassen und steht unter dem Betäubungsmittelgesetz ([BtMG](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/)). Die Einnahme und der Besitz sind strafbar, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. **Fazit:** Die Einrichtung ist verpflichtet, dich zu schützen und muss eingreifen, wenn sie von einer solchen Gefahr weiß. Tut sie das nicht, drohen ihr erhebliche rechtliche Konsequenzen.