Kann ein Konkurrent rechtlich gegen einen Mitbewerber vorgehen, wenn dieser in privater Ausschreibung den Zuschlag erhält und vertragliche Bedingungen nicht erfüllt?

Antwort

Ja, ein Konkurrent kann sich rechtlich wehren, wenn ein Mitbewerber in einer privaten Ausschreibung den Zuschlag erhält, aber vertragliche Bedingungen nicht erfüllt. In der Regel kann der Konkurrent eine Klage auf Schadensersatz oder eine Unterlassungsklage einreichen, wenn er nachweisen kann, dass er durch die Nichterfüllung der vertraglichen Bedingungen benachteiligt wurde. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, um die Erfolgsaussichten einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung zu bewerten.

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