Konformitätserklärung des Lieferanten an den Kunden bezüglich REACH 1907/2006 und der POP-Verordnung 2019/1021?

Antwort

Eine Konformitätserklärung des Lieferanten an den Kunden bezüglich der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 sollte folgende Punkte enthalten: 1. **Identifikation des Lieferanten**: Name, Adresse und Kontaktdaten des Lieferanten. 2. **Produktbeschreibung**: Detaillierte Beschreibung der Produkte, auf die sich die Erklärung bezieht, einschließlich Artikelnummern oder anderen Identifikatoren. 3. **Erklärung zur REACH-Konformität**: Bestätigung, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen der REACH-Verordnung entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Registrierung von Chemikalien und der Kommunikation über gefährliche Stoffe. 4. **Erklärung zur POP-Konformität**: Bestätigung, dass die Produkte den Anforderungen der POP-Verordnung entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen. 5. **Nachweis der Konformität**: Verweis auf relevante Dokumente oder Nachweise, die die Konformität belegen, wie z.B. Sicherheitsdatenblätter oder Prüfberichte. 6. **Datum und Unterschrift**: Datum der Ausstellung der Erklärung und Unterschrift des autorisierten Vertreters des Lieferanten. Es ist wichtig, dass die Erklärung klar und verständlich formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Kategorie: Recht Tags: Konformität REACH POP
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