Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann nicht direkt als Einzelunternehmen fortgeführt werden, da es sich um zwei unterschiedliche Unternehmensformen handelt. Eine KG besteht aus mindestens einem Komplementär (voll haftend) und einem Kommanditisten (beschränkt haftend). Wenn du die KG in ein Einzelunternehmen umwandeln möchtest, müsstest du die Gesellschaft auflösen und ein neues Einzelunternehmen gründen. Dabei sind rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die besten Schritte zu planen.