Kollektives Arbeitsrecht bezieht sich auf die Regelungen und Gesetze, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Organisationen, wie Gewerkschaften, betreffen. Es umfasst Aspekte wie Tarifverhandlungen, Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung. Ziel ist es, die Interessen der Arbeitnehmer kollektiv zu vertreten und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wichtige Elemente sind Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten regeln, sowie die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Gewerkschaften.