Ja, in der Regel wird ein Ausbruch aus dem Gefnis als schwerwiegendes Vergehen angesehen und kann zu zusätzlichen Strafen führen. Wenn jemand beim Ausbruch erwischt wird, kann dies zu einer Erhöhung der Haftstrafe führen, da es als Fluchtversuch und Missachtung der Gesetze betrachtet wird. Die genauen Konsequenzen hängen jedoch von den Gesetzen des jeweiligen Landes und den Umständen des Falls ab.