Ein Kleinunternehmer ist nicht automatisch eine Körperschaft. Der Begriff "Kleinunternehmer" bezieht sich in Deutschland auf eine steuerliche Regelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetz (UStG), die es Unternehmern mit geringem Umsatz ermöglicht, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Eine Körperschaft hingegen ist eine juristische Person, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wie z.B. eine GmbH, AG oder ein Verein. Ein Kleinunternehmer kann sowohl eine natürliche Person (z.B. ein Einzelunternehmer) als auch eine juristische Person (z.B. eine GmbH) sein. Ob ein Kleinunternehmer eine Körperschaft ist, hängt also von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab.