Können Kläger bei Patentstreitigkeiten direkt beim Bundesgericht klagen?

Antwort

Nein, in der Regel müssen Patentstreitigkeiten zunächst vor den zuständigen Patentgerichten der ersten Instanz verhandelt werden. In Deutschland sind dies die Landgerichte, die spezielle Kammern für Patentstreitsachen haben. Erst nach einem Urteil in der ersten Instanz kann der Fall in die Berufung gehen und gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH) weiterverfolgt werden. Der BGH ist die höchste Instanz in Patentstreitigkeiten, aber er ist nicht die erste Anlaufstelle.

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