Eine politische Partei hat mehrere Klagemöglichkeiten, wenn sie gegen die Missachtung von Asylgesetzen durch die Regierung vorgehen will: 1. **Verfassungsbeschwerde**: Eine Partei kann eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, wenn sie der Meinung ist, dass die Regierung gegen das Grundgesetz verstößt. Dies setzt voraus, dass die Partei selbst in ihren Rechten betroffen ist. 2. **Organstreitverfahren**: Im Rahmen eines Organstreitverfahrens kann eine Partei beim Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die Regierung ihre Kompetenzen überschritten hat oder gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Dies ist möglich, wenn die Partei im Bundestag vertreten ist. 3. **Verwaltungsgerichtliche Klage**: Einzelne Mitglieder der Partei oder die Partei selbst können vor Verwaltungsgerichten klagen, wenn sie konkrete Verwaltungsakte der Regierung anfechten wollen, die gegen Asylgesetze verstoßen. 4. **Öffentlichkeitsarbeit und politische Maßnahmen**: Neben juristischen Schritten kann die Partei auch durch Öffentlichkeitsarbeit, parlamentarische Anfragen und politische Initiativen Druck auf die Regierung ausüben. Für detaillierte Informationen und spezifische rechtliche Beratung ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren.