Wann ist man klagebefugt?

Antwort

Klagebefugnis ist ein juristischer Begriff, der beschreibt, unter welchen Voraussetzungen eine Person das Recht hat, eine Klage vor Gericht zu erheben. In Deutschland ist die Klagebefugnis im Verwaltungsrecht insbesondere in § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Demnach ist klagebefugt, wer geltend machen kann, durch den angefochtenen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein. Im Zivilrecht ergibt sich die Klagebefugnis aus der allgemeinen Prozessführungsbefugnis, die jeder hat, der behauptet, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Es muss also ein schlüssiger Vortrag darüber erfolgen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt und der Kläger dadurch betroffen ist. Zusammengefasst ist man klagebefugt, wenn man: 1. Behauptet, in eigenen Rechten verletzt zu sein. 2. Diese Behauptung schlüssig darlegen kann. Weitere Details und spezifische Regelungen können je nach Rechtsgebiet und Einzelfall variieren.

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