Das hessische Sozialministerium kann in einer solchen Situation verschiedene Unterstützungsmaßnahmen anbieten, wenn eine Stadt den Abschluss eines neuen Betreibervertrags für eine Kindertagesstätte (Kita) verzögert. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit für die Vergabe und den Abschluss von Betreiberverträgen kommunal geregelt, das heißt, die jeweilige Stadt oder Gemeinde ist dafür verantwortlich. Dennoch gibt es Möglichkeiten der Unterstützung durch das Ministerium: 1. **Beratung und Moderation:** Das Ministerium kann beratend tätig werden und zwischen dem Kitaträger und der Stadt vermitteln. Es kann Gespräche moderieren, um eine Lösung herbeizuführen. 2. **Rechtsaufsicht:** Das Ministerium übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Kommunen im Bereich der Kinderbetreuung aus. Wenn der Verdacht besteht, dass die Stadt ihre gesetzlichen Pflichten (z. B. Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz) verletzt, kann das Ministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht eingreifen und die Stadt zur Vertragserstellung anhalten. 3. **Hinweis auf Fördermittel:** Das Ministerium kann auf Fördermöglichkeiten hinweisen oder bei der Beantragung unterstützen, um den Betrieb der Kita sicherzustellen. 4. **Vermittlung von Ansprechpartnern:** Es kann Kontakte zu anderen Stellen, wie dem Landesjugendamt oder dem zuständigen Jugendamt, herstellen, die ebenfalls beratend oder unterstützend tätig werden können. 5. **Schriftliche Stellungnahme:** In Einzelfällen kann das Ministerium eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die die Dringlichkeit des Vertragsabschlusses unterstreicht und die Stadt an ihre Verpflichtungen erinnert. Es empfiehlt sich, als Kitaträger zunächst das Gespräch mit der Stadt zu suchen und auf die Dringlichkeit hinzuweisen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann eine formale Anfrage oder Beschwerde an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gestellt werden. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Seite des Ministeriums: [Hessisches Ministerium für Soziales und Integration](https://soziales.hessen.de/). Wichtig: Die konkrete Unterstützung hängt vom Einzelfall ab und davon, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung der Stadt vorliegt.