Steht der Mutter Kindesunterhalt zu, wenn das Kind ausgezogen ist?

Antwort

Der Kindesunterhalt steht grundsätzlich dem Kind zu, nicht der Mutter. Wenn das Kind ausgezogen ist und einen eigenen Haushalt führt, hat es in der Regel Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genaue Situation zu klären.

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