Ja, du musst grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen, auch wenn du keinen unbegleiteten Umgang mit deinem Kind hast. Die Unterhaltspflicht ist rechtlich unabhängig vom Umgangsrecht geregelt. Da... [mehr]
Der Kindesunterhalt steht grundsätzlich dem Kind zu, nicht der Mutter. Wenn das Kind ausgezogen ist und einen eigenen Haushalt führt, hat es in der Regel Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genaue Situation zu klären.
Ja, du musst grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen, auch wenn du keinen unbegleiteten Umgang mit deinem Kind hast. Die Unterhaltspflicht ist rechtlich unabhängig vom Umgangsrecht geregelt. Da... [mehr]