Ein Mangelfall beim Kindesunterhalt liegt vor, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt für alle unterhaltsberechtigten Personen (z. B. mehrere Kinder, ggf. auch Ehegatte) zu zahlen. Die Berechnung erfolgt nach bestimmten Regeln: **1. Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens:** Vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen werden berücksichtigungsfähige Abzüge (z. B. berufsbedingte Aufwendungen, angemessene Altersvorsorge, ggf. Schulden) abgezogen. **2. Selbstbehalt:** Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu, der ihm zum Leben verbleiben muss. Für Erwerbstätige liegt dieser (Stand 2024) bei 1.450 € monatlich. **3. Bedarfsermittlung:** Der Unterhaltsbedarf der Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php **4. Mangelfallberechnung:** Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht aus, um den vollen Unterhalt aller Berechtigten zu zahlen, wird das verfügbare Einkommen anteilig auf die Unterhaltsberechtigten verteilt. Vorrang haben minderjährige und privilegierte volljährige Kinder (bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils lebend und in allgemeiner Schulausbildung). **5. Im Haushalt lebendes Kind:** Lebt ein Kind im Haushalt des Unterhaltspflichtigen, wird es bei der Mangelfallberechnung ebenfalls berücksichtigt. Es zählt als unterhaltsberechtigt, der Bedarf wird aber meist durch Naturalunterhalt (Wohnen, Essen etc.) gedeckt. Das andere Kind (z. B. beim anderen Elternteil lebend) erhält Barunterhalt. **Beispiel:** Ein Vater hat zwei Kinder: - Kind A lebt bei ihm (Naturalunterhalt) - Kind B lebt bei der Mutter (Barunterhaltspflicht) Das Einkommen reicht nicht für den vollen Unterhalt. Dann wird das verfügbare Einkommen (nach Selbstbehalt) anteilig auf beide Kinder verteilt, wobei Kind A durch die Haushaltsführung bereits versorgt ist und Kind B den anteiligen Barunterhalt erhält. **Wichtig:** Die genaue Berechnung ist komplex und sollte im Zweifel mit einer Fachkraft (z. B. Jugendamt, Anwalt für Familienrecht) durchgeführt werden. Weitere Infos: https://www.familienrecht.net/mangelfall/ https://www.anwalt.org/mangelfall/