Der Kindesunterhalt für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei den Eltern wohnen, wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Für das Jahr 2023 beträgt der Bedarfssatz für volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, 930 Euro monatlich. Dieser Betrag umfasst sowohl den Barunterhalt als auch den Bedarf für Unterkunft und Verpflegung. Da beide Kinder volljährig und studierend sind, wird der Unterhalt für jedes Kind individuell berechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass das Einkommen der Eltern und eventuelle eigene Einkünfte der Kinder (z.B. BAföG) den Unterhaltsanspruch beeinflussen können. Weitere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle findest du hier: [Düsseldorfer Tabelle](https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php).