Eine Belastungsstörung (wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder eine Anpassungsstörung) kann im familiengerichtlichen Verfahren unterschiedlich bewertet werden. Grunds&aum... [mehr]
Nein, eine alleinerziehende Frau muss die Kosten für den Kindergarten in der Regel nicht allein vom Kindesunterhalt bezahlen. Die Kindergartenkosten zählen in Deutschland grundsätzlich zu den sogenannten Mehr- oder Sonderbedarf des Kindes. Das bedeutet: - **Kindesunterhalt** (z.B. nach der Düsseldorfer Tabelle) deckt den laufenden Lebensbedarf des Kindes ab (Essen, Kleidung, Wohnen etc.). - **Kindergartenbeiträge** gelten als zusätzlicher Bedarf, der über den normalen Unterhalt hinausgeht. Beide Elternteile sind anteilig nach ihrem Einkommen verpflichtet, sich an diesen zusätzlichen Kosten zu beteiligen. Die Mutter muss also die Kindergartenkosten nicht allein aus dem Unterhalt bestreiten, sondern kann vom anderen Elternteil (meist dem barunterhaltspflichtigen Elternteil) verlangen, sich anteilig an den Kosten zu beteiligen. **Wichtig:** Die genaue Aufteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern. Es empfiehlt sich, die Kosten und die Aufteilung gemeinsam zu besprechen oder ggf. beim Jugendamt oder einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/unterhalt-und-unterhaltsvorschuss/unterhalt-fuer-kinder-73760).
Eine Belastungsstörung (wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder eine Anpassungsstörung) kann im familiengerichtlichen Verfahren unterschiedlich bewertet werden. Grunds&aum... [mehr]