Das Kinder- und Jugendhilferecht ist überwiegend dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es regelt die staatlichen Aufgaben und Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere durch das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Deutschland. Dieses Recht betrifft die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern, insbesondere in Bezug auf den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen.