“UCC 9-109(1)” auf einem Kennzeichen hat keine rechtliche Wirkung. Diese Vorschrift regelt den Anwendungsbereich von Article 9 des UCC zu Sicherungsrechten im Handelsrecht, nicht Zulassung...
Autokennzeichen gestohlen und TÜV abgelaufen: zuerst TÜV oder Zulassungsstelle?
Antwort vom**Zuerst zur Zulassungsstelle, nicht erst zum TÜV. Ohne Kennzeichen darfst du das Auto im öffentlichen Verkehr praktisch nicht nutzen, und neue Kennzeichen bekommst du nur über die Zulassungsbehörde.** ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kennzeichenverlust/)) ## Warum die Reihenfolge so ist Nach dem Diebstahl ist der erste richtige Schritt die Polizeianzeige – das hast du schon erledigt. Danach beantragst du mit der Anzeigenbestätigung bei der Zulassungsstelle neue Kennzeichen; die alte Kombination wird gesperrt, damit sie nicht missbraucht wird. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kennzeichenverlust/)) Der abgelaufene TÜV ändert an dieser Reihenfolge nichts. Die Zulassungsstelle verlangt für die Ummeldung bzw. Zuteilung neuer Schilder zwar grundsätzlich einen Nachweis zur HU, aber das praktische Problem ist zuerst die fehlende Kennzeichnung des Fahrzeugs. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kennzeichenverlust/)) ## Was das konkret für dich bedeutet Du solltest das Auto **nicht normal zur Prüfstelle fahren**, solange die Kennzeichen fehlen. Fahren ohne Kennzeichen ist nicht erlaubt; improvisierte Pappschilder sind rechtlich keine saubere Lösung. Außerdem wäre ein falsches oder ersetztes Schild schnell ein Problem wegen Kennzeichenmissbrauchs. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kennzeichenverlust/)) Wenn die Zulassungsstelle dir neue, noch ungestempelte Kennzeichen zugeteilt hat, sind Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren und zur Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks erlaubt, sofern Versicherungsschutz besteht. Genau das ist der saubere Weg, falls du nach der Zuteilung erst noch zur HU musst. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html)) ## Die sinnvolle Reihenfolge 1. **Polizeianzeige bereithalten** 2. **Zur Zulassungsstelle** und neue Kennzeichen beantragen 3. **Danach zur HU**, falls sie für die weitere Abwicklung nötig ist oder bereits überfällig ist 4. **Anschließend Kennzeichen abstempeln lassen / Zulassung abschließen** ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kennzeichenverlust/)) Der entscheidende Unterschied: **TÜV prüft die Verkehrssicherheit, die Zulassungsstelle stellt erst wieder die rechtlich nutzbare Kennzeichnung her.** Ohne diesen Schritt hängst du schon vor der HU fest.
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