Im öffentlichen Recht sind zwei Beispiele für Rechtsnormen: 1. **Grundgesetz (GG)**: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die die grundlegenden Rechte und Pflichten des Staates un... [mehr]
Hans Kelsen und H.L.A. Hart bieten unterschiedliche Ansätze zur Erklärung des Rechtsbegriffs und der Geltungsbegründung von Rechtsnormen. 1. **Hans Kelsen**: - **Reine Rechtslehre**: Kelsen entwickelte die "Reine Rechtslehre", die darauf abzielt, das Recht als ein normatives System zu verstehen, das unabhängig von moralischen, sozialen oder politischen Einflüssen analysiert werden kann. - **Grundnorm**: Kelsen führt das Konzept der "Grundnorm" (Grundnorm) ein, eine hypothetische Norm, die die Geltung aller anderen Normen im Rechtssystem begründet. Diese Grundnorm ist selbst nicht weiter begründbar, sondern wird als gegeben angenommen. - **Normenhierarchie**: Kelsen beschreibt das Recht als ein hierarchisches System von Normen, bei dem jede Norm ihre Geltung von einer höheren Norm ableitet, bis hin zur Grundnorm. 2. **H.L.A. Hart**: - **Rechtspositivismus**: Hart ist ein Vertreter des Rechtspositivismus und unterscheidet zwischen dem "Sein" (Faktum) und dem "Sollen" (Norm). - **Primäre und sekundäre Regeln**: Hart unterscheidet zwischen primären Regeln (die das Verhalten der Menschen direkt regeln) und sekundären Regeln (die sich mit der Anerkennung, Änderung und Durchsetzung der primären Regeln befassen). - **Regel der Anerkennung**: Eine zentrale Idee in Harts Theorie ist die "Regel der Anerkennung", eine soziale Praxis, durch die die Geltung von Rechtsnormen in einem bestimmten Rechtssystem anerkannt wird. Diese Regel der Anerkennung ist eine konventionelle Regel, die von den Rechtsanwendern akzeptiert wird. Beide Theorien bieten unterschiedliche Perspektiven auf die Geltungsbegründung von Rechtsnormen: Kelsen betont die normative Hierarchie und die Grundnorm, während Hart den Fokus auf die soziale Praxis und die Regel der Anerkennung legt.
Im öffentlichen Recht sind zwei Beispiele für Rechtsnormen: 1. **Grundgesetz (GG)**: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die die grundlegenden Rechte und Pflichten des Staates un... [mehr]
Die Hierarchie von Rechtsnormen beschreibt die Rangordnung der verschiedenen Rechtsvorschriften innerhalb eines Rechtssystems. In Deutschland wird diese Hierarchie typischerweise wie folgt dargestellt... [mehr]