Text zu Kaufvertrag, Störung und mangelhafter Lieferung in drei Sätzen.

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Bei einer mangelhaften Lieferung im Rahmen eines Kaufvertrags kann der Käufer gemäß § 437 BGB verschiedene Rechte geltend machen. Zunächst hat er das Recht auf Nacherfüllung, das heißt, der Verkäufer muss die mangelhafte Ware entweder reparieren oder ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verkäufer nicht fristgerecht nachbessern, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

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