Welche besondere Art von Kaufvertrag bei Einkäufen im Internet?

Antwort

Bei Einkäufen im Internet handelt es sich in der Regel um Fernabsatzverträge. Diese Art von Kaufvertrag wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie Internet, Telefon, E-Mail) abgeschlossen, ohne dass ein gleichzeitiger körperlicher Kontakt zwischen den Vertragsparteien stattfindet. Fernabsatzverträge unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen, die unter anderem ein Widerrufsrecht für Verbraucher beinhalten.

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