Welche Kanzlei ist für Grundstücksverkäufe kompetent?

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Bei Grundstücksverkäufen ist in Deutschland vor allem **eine Kanzlei für Immobilienrecht / Grundstücksrecht** kompetent. Praktisch passend ist meist ein **Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht** oder ein auf **Immobilienrecht** spezialisierter Anwalt. Der eigentliche Kaufvertrag muss aber **zwingend notariell beurkundet** werden; ohne Notar ist der Grundstückskaufvertrag grundsätzlich nicht wirksam. ([bmj.de](https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/rechtsanwaelte_notare/beurkundung/beurkundung_node.html)) Wichtig ist die Abgrenzung: - **Notar**: entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, prüft das Grundbuch und wickelt den Vollzug ab. ([notar.de](https://www.notar.de/aktuelles/details/immobilienkauf-nicht-ohne-notarin-oder-notar-komplikationen-beim-immobilienkauf-vermeiden)) - **Anwalt**: vertritt **deine Interessen einseitig**, prüft Risiken, verhandelt Sonderklauseln und hilft bei Streit oder komplizierten Konstellationen. Diese Rolle übernimmt der Notar gerade nicht in parteiischer Weise, sondern neutral. ([notar.de](https://www.notar.de/aktuelles/details/immobilienkauf-nicht-ohne-notarin-oder-notar-komplikationen-beim-immobilienkauf-vermeiden)) Besonders sinnvoll ist ein spezialisierter Anwalt bei: - Erbengemeinschaften - Nießbrauch/Wohnrecht - Wegerechten oder anderen Grundbuchbelastungen - Teilflächenverkauf - gewerblichen oder größeren Transaktionen - Streit über Mängel, Kaufpreis oder Übergabe Zur Orientierung: https://www.notar.de https://www.bmj.de https://anwaltverein.de