Eine externe Kanzlei hat bei der Art.-28-DSGVO-Vendorauditierung nicht die Aufgabe, die Verantwortung zu übernehmen, sondern die Prüfung rechtlich zu strukturieren, zu dokumentieren und mit...
Welche Kanzlei ist für Grundstücksverkäufe kompetent?
Antwort vomBei Grundstücksverkäufen ist in Deutschland vor allem **eine Kanzlei für Immobilienrecht / Grundstücksrecht** kompetent. Praktisch passend ist meist ein **Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht** oder ein auf **Immobilienrecht** spezialisierter Anwalt. Der eigentliche Kaufvertrag muss aber **zwingend notariell beurkundet** werden; ohne Notar ist der Grundstückskaufvertrag grundsätzlich nicht wirksam. ([bmj.de](https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/rechtsanwaelte_notare/beurkundung/beurkundung_node.html)) Wichtig ist die Abgrenzung: - **Notar**: entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, prüft das Grundbuch und wickelt den Vollzug ab. ([notar.de](https://www.notar.de/aktuelles/details/immobilienkauf-nicht-ohne-notarin-oder-notar-komplikationen-beim-immobilienkauf-vermeiden)) - **Anwalt**: vertritt **deine Interessen einseitig**, prüft Risiken, verhandelt Sonderklauseln und hilft bei Streit oder komplizierten Konstellationen. Diese Rolle übernimmt der Notar gerade nicht in parteiischer Weise, sondern neutral. ([notar.de](https://www.notar.de/aktuelles/details/immobilienkauf-nicht-ohne-notarin-oder-notar-komplikationen-beim-immobilienkauf-vermeiden)) Besonders sinnvoll ist ein spezialisierter Anwalt bei: - Erbengemeinschaften - Nießbrauch/Wohnrecht - Wegerechten oder anderen Grundbuchbelastungen - Teilflächenverkauf - gewerblichen oder größeren Transaktionen - Streit über Mängel, Kaufpreis oder Übergabe Zur Orientierung: https://www.notar.de https://www.bmj.de https://anwaltverein.de