Ja, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden. In einer GbR können mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen und dabei unterschiedliche Dienstleistungen anbieten. Es ist wichtig, dass die Gesellschafter Gesellschaftsvertrag die Art der Dienstleistungen und die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar definieren. So kann die GbR flexibel für verschiedene Tätigkeiten eingesetzt werden, solange diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen liegen.