Sexuelle Handlungen zwischen Kindern sind in Deutschland gesetzlich verboten und strafbar. Das Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen liegt in Deutschland bei 14 Jahren (§ 176...
In der Regel sollte der Kinderschutzbeauftragte nicht gleichzeitig Träger und Leitung einer Einrichtung sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit der Kinderschutzarbeit zu gewährleisten. Die Trennung dieser Funktionen dient dazu, eine objektive und effektive Überwachung des Kinderschutzes sicherzustellen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes oder der Einrichtung zu beachten, da diese variieren können.
Sexuelle Handlungen zwischen Kindern sind in Deutschland gesetzlich verboten und strafbar. Das Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen liegt in Deutschland bei 14 Jahren (§ 176...
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind weltweit in den allermeisten Ländern verboten und werden als schweres Verbrechen betrachtet. Das sogenannte Schutzalter (Mindestalter für sexuelle Handlu...