In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass eine Person, die wegen deses von Kinderpornographie verurte wurde, in den offenen Vollzug kommt. Die Entscheidung darüber hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verbrechens, dem Verhalten Verurteilten während der Haft, der Gefährdung der Allgemeinheit und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes. In vielen Rechtssystemen wird bei Sexualdelikten, insbesondere bei solchen, die Kinder betreffen, eine strenge Prüfung vorgenommen, bevor eine Haftentlassung in den offenen Vollzug gewährt wird.
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]