Kann jemand wegen Besitz von Kinderpornographie in den offenen Vollzug?

Antwort

Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass eine Person, die wegen deses von Kinderpornographie verurte wurde, in den offenen Vollzug kommt. Die Entscheidung darüber hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verbrechens, dem Verhalten Verurteilten während der Haft, der Gefährdung der Allgemeinheit und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes. In vielen Rechtssystemen wird bei Sexualdelikten, insbesondere bei solchen, die Kinder betreffen, eine strenge Prüfung vorgenommen, bevor eine Haftentlassung in den offenen Vollzug gewährt wird.

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