Kann eine Verhaltensvereinbarung ohne schriftliche Verwarnung ausgestellt werden?

Antwort

Ja, eine Verhaltensvereinbarung kann in der Regel auch ohne vorherige schriftliche Verwarnung ausgestellt werden. Solche Vereinbarungen dienen oft dazu, bestimmte Verhaltensweisen klar zu regeln und Missverständnisse zu vermeiden. Es ist jedoch ratsam, dass in der Vereinbarung die Gründe für deren Ausstellung sowie die Erwartungen an das Verhalten klar formuliert werden. In vielen Fällen kann es auch hilfreich sein, vorherige Gespräche oder mündliche Hinweise zu dokumentieren, um die Grundlage für die Vereinbarung zu untermauern.

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