Kann ein befreiter Vorerbe ein Haus verkaufen und den Erlös nutzen?

Antwort

Ein befreiter Vorerbe hat in der Regel das Recht, über das geerbte Vermögen zu verfügen, jedoch unterliegt dies bestimmten Bedingungen. Wenn der Vorerbe von der Verwaltung des Nachlasses befreit ist, kann er das Haus verkaufen. Allerdings muss er dabei die Interessen der Nacherben berücksichtigen. Der Erlös aus dem Verkauf darf nicht einfach verbraucht werden, da dieser in der Regel dem Nachlass zugutekommt und für die Nacherben verwaltet werden muss. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Kategorie: Recht Tags: Vorerbe Haus Verkauf
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